Zahnärztlicher Notdienst | Was tun im Notfall?


Achtung, in unmittelbar lebensbedrohlichen Fällen
rufen Sie bitte sofort den Notarzt oder die Rettungsleitstelle an.  

 

Der Notruf 112 funktioniert kostenlos auf einem beliebigen Telefon
oder Mobiltelefon, sogar ohne eingelegte SIM-Karte

 

Sie benötigen den zahnärztlichen Notdienst, wenn folgendes zutrifft:

1. Es ist Wochenende (Freitag Abend bis Sonntag) oder Feiertag.
2. Die Erstversorgung kann nicht bis zum nächsten Werktag aufgeschoben werden, ohne gesundheitliche Schäden zu riskieren.

 

Bei Problemen nachts unter der Woche bleibt nur die Schmerztablette
aus der Nachtdienst habenden Apotheke oder der Gang ins Krankenhaus

 

So verhalten Sie sich im Ernstfall:

1. Schauen Sie hier die Telefonnummer und Adresse des Notdienst habenden Zahnarztes nach.
2. Rufen Sie die angegebene Telefonnummer an und schildern Sie Ihr Problem oder kommen Sie während der Notdienst-Sprechstunden direkt in die Zahnarztpraxis.

Für alle Zahnärzte gelten feste Zeiten für den Notdienstbetrieb:

Sprechstunden sind
Freitags 15 - 18 h, 
Samstags 9 -12 Uhr und
Sonntags 11-12 Uhr.

Sollten Sie außerhalb der Sprechstunden Hilfe benötigen, erhalten Sie telefonisch einen Termin.  

 

 Die Zeiten für die Notdienst-Sprechstunden werden
von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung einheitlich festgelegt.

 

Bei folgenden Arten von Notfällen sollten Sie den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen:

• Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
• Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen
• fieberhafte, eitrige Entzündungen.
• alle von Zahnssystem ausgehenden Erkrankungen mit akuten Zahnschmerzen

Eine detaillierte Aufllistung aller zahnärztlicher Notfälle finden Sie in der wissenschaftlichen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde

 

Kosten
Alle zusätzlichen Kosten für den Notdienst übernehmen die Krankenkassen.

 

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Artikel dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose.
Bitte rufen Sie im Zweifelsfall den zuständigen Notdienst an.